Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Jörg Döring, IT Consulting und Systemintegration.Gültig ab 01.01.2002

Allgemeines
(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Jörg Döring IT Consulting und Systemintegration gelten ausschliesslich und für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Auftraggeber/ Kunde erklärt sich bei schriftlicher Auftragserteilung oder Bestätigung im Internet mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Dies gilt ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht noch einmal auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird.
(2) Abweichende Bedingungen des Vertragspartners sind nur verbindlich, wenn Jörg Döring IT Consulting und Systemintegration den Bedingungen des Vertragspartners schriftlich vor Abschluss des Vertrags zugestimmt hat.
(3) Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.

Auftragsannahme
(1) Die Angebote von Jörg Döring IT Consulting und Systemintegration sind freibleibend und unverbindlich. Jörg Döring IT Consulting und Systemintegration kann den Antrag bzw. die Bestellung des Auftraggebers/ Kunden nach Wahl durch unmittelbare Zusendung der Ware oder durch Auftragsbestätigung annehmen.
(2) Bei einem Auftragswert ab 400,00 € muss eine Anzahlung geleistet werden. Die Höhe der Anzahlung beträgt jeweils 1/3 des gesamten Auftragswertes. Erst nach unwiderruflicher Gutschrift der Anzahlung auf unserem Konto kann der Auftrag ausgeführt werden.
(3) Jörg Döring IT Consulting und Systemintegration ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern und sobald sich nach Bestellung auf Seiten des Jörg Döring IT Consulting und Systemintegration - Vertragspartners eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse, Konkurs- oder Vergleichseröffnung herausstellt oder ein Antrag zur Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt wurde und sich der Vertragspartner in Verzug befindet.
(4) Bei Bestellungen über das Internet, verpflichtet sich Jörg Döring IT Consulting und Systemintegration zu den Bedingungen auf der Webseite, den Auftrag anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- oder Rechenfehlern, ist Jörg Döring IT Consulting und Systemintegration zum Rücktritt berechtigt.
(5)Bei Stornierung eines Auftrages werden Stornierungsgebühren in Höhe von 3 % des Auftragswertes, mindestens aber 25 € erhoben.

Lieferfristen
(1) Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich. Jörg Döring IT Consulting und Systemintegration übernimmt hierfür keine Gewähr. Lieferfristen können jedoch zwischen Jörg Döring IT Consulting und Systemintegration und seinem Vertragspartner verbindlich vereinbart werden. Hierfür ist eine schriftliche Vereinbarung notwendig. Ist eine Lieferzeit verbindlich vereinbart, so verlängert sie sich angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Ereignisse. Sofern sich aufgrund derartiger Ereignisse die Ausführung des Vertrags als unmöglich erweist, ist Jörg Döring IT Consulting und Systemintegration darüber hinaus berechtigt, nach entsprechender Ankündigung vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Vertragspartner Jörg Döring IT Consulting und Systemintegration schadenersatzpflichtig machen kann. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, sofern die Ware das Werk/ Lager des Lieferanten verlassen hat.
(2) Eine Lieferzeit beginnt mit Vertragsabschluss, jedoch nicht vor Eingang der vereinbarten Anzahlung. Wird die verbindliche Lieferfrist um mehr als vier Wochen überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden. Das Recht zum Rücktritt kann nur binnen 14 Tagen nach Ablauf der Nachfrist vom Kunden ausgeübt werden und bedarf der Schriftform.
(3) Betriebsstörungen, gleich welcher Art und wodurch bedingt, befreien von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen. Sie berechtigen zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(4) Lieferung und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

Preise und Zahlung
(1) Wir berechnen die bei Vertragsabschluss vereinbarten Nettopreise in € zuzüglich der gesetzlicher Mehrwertsteuer, sowie anfallende Verpackungs- und Versandkosten. Wenn sich die Kostenfaktoren zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin verändern, sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen.
(2) An- und Abfahrtzeiten sind Arbeitszeit und werden mit dem für diese Tätigkeit kalkulierten Stundensatz unserer jeweils gültigen Preisliste abgerechnet. Wegzeiten, Fahrtkosten und Spesen werden gesondert berechnet und sind vom Auftraggeber zu tragen.
(3) Grundsätzlich werden unsere Rechnungen sofort bei Lieferung/ Leistung ohne Abzug fällig, in Form von Verrechnungsscheck, Lastschriftabbuchung oder Bar- Nachname.
(4) Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(5) Gerät der Käufer in Verzug, so berechnen wir vom betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
(6) Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäss nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellt, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
(7) Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir nach Mahnung berechtigt, von den weiteren Verträgen mit dem Käufer zurückzutreten.
(8) Der Vertragspartner von Jörg Döring IT Consulting und Systemintegration darf nur mit Ansprüchen aufrechnen, die von Jörg Döring IT Consulting und Systemintegration schriftlich anerkannt oder von Gerichten in Ländern der EU rechtskräftig festgestellt worden sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruhen ist ausgeschlossen.
(9) Im Falle des Factoring sind sämtliche Zahlungen nach Bekanntgabe der Abtretung mit schuldbefreiender Wirkung ausschliesslich an die Factoringgesellschaft zu leisten, an die wir unsere Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben.

Eigentumsvorbehalt
(1) Jörg Döring IT Consulting und Systemintegration behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber/ Kunden vor. Die gelieferte Ware steht unter allen Formen des erweiterten Eigentumsvorbehalts.
(2) Bei wesentlichen vertragswidrigen Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug ist Jörg Döring IT Consulting und Systemintegration berechtigt, den gelieferten Gegenstand auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
(3) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist dem Käufer bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung nicht gestattet. Der Käufer, der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware, tritt alle sich aus der Weiterveräusserung der Ware ergebenden Ansprüche im Vorwege an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Das gleiche gilt für Ersatzansprüche, insbesondere aus Versicherungsverträgen wegen Verlustes oder Beschädigung der Ware.

Gewährleistung und Haftung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
(2) Der Vertragspartner muss die Ware unverzüglich nach Erhalt prüfen. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es erforderlich, Mängel oder Fehlbestände unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich mit Angabe der Rechnungs-, Modell- und Seriennummer bei Jörg Döring IT Consulting und Systemintegration zu melden. Durch die Gewährleistung treten keine neuen Gewährfristen in Lauf. Ein Vorabtausch ist ausgeschlossen.
(3) Die Gewährleistungspflicht von Jörg Döring IT Consulting und Systemintegration beschränkt sich auf eine Nachbesserung der entsprechenden Ware durch den Hersteller. Nach dreimaliger erfolgloser Nachbesserung kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Anstatt der Nachbesserung sind wir auch berechtigt, Ersatzlieferung vorzunehmen.
(4) Die Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten bei Rücksendung /Rückgabe von Waren übernimmt der Käufer. Zeigt der Käufer einen Mangel an und stellt sich bei der Überprüfung heraus, dass die Ware frei von der Gewährleistung unterliegenden Mängeln ist, hat der Käufer die uns durch die unbegründete Mangelanzeige entstandenen Prüf- bzw. Test- und Frachtkosten zu erstatten.
(5) Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat.
(6) Jörg Döring IT Consulting und Systemintegration ist nur dem Auftraggeber gewährleistungspflichtig. Leistungen gegenüber Dritten werden nur nach schriftlicher Vereinbarung des Auftraggebers erbracht.
(7) Bei dem Erwerb gebrauchter Geräte ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
(8) Den Angaben von Jörg Döring IT Consulting und Systemintegration zum Liefer- und Leistungsgegenstand liegen Angaben von Lieferanten und Herstellern zugrunde, für deren Richtigkeit wir keine Gewähr übernehmen. Diese Angaben in Katalogen, Prospekten oder ähnlichem stellen lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen und Richtwerte dar. Sie sind keine Zusicherung von Eigenschaften, handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Jörg Döring IT Consulting und Systemintegration übernimmt bei Software- Lieferungen insbesondere keine Gewähr für die absolute Fehlerfreiheit und den unterbrechungsfreien Ablauf der Programme und das alle enthaltenen Funktionen in allen von dem Käufer gewählten Kombinationen ausgeführt werden und den Anforderungen des Käufers entsprechen. Gewährleistungsrechte bezüglich Software gegenüber dem Hersteller treten wir an den Kunden ab.
(9) Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, von uns nicht autorisierte Änderungen an den Produkten vorgenommen, Nichtbeachtung der Installationsvoraussetzungen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, welche nicht der Originalspezifikation entsprechen, so entfällt jeder Gewährleistungsanspruch.
(10) Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemässe Verwendung, fehlerhafte Bedienung und Behandlung, natürliche Abnutzung, unterlassene Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische, elektrische oder magnetische Einflüsse o.ä. zurückgehen.
(11) Bei verkauften Sachen erfolgt die Fehlerbeseitigung am Sitz von Jörg Döring IT Consulting und Systemintegration statt, es sei denn, es wurde etwas anders vertraglich vereinbart.
(12) Ein Anspruch auf Fehlerbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Fehler nicht reproduzierbar ist oder nicht anhand von maschinell erzeugten Ausgaben aufgezeigt werden kann. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit ausgeführten Software - Installationen sind ausgeschlossen.
(13) Bei Reparaturen werden in der Regel Datenträger gelöscht. Für Datenverluste die sich in Folge einer Instandsetzung ergeben, übernimmt Jörg Döring IT Consulting und Systemintegration keine Haftung.

Datenschutz
Alle Daten werden gemäss des Datenschutzgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen und Vorschriften elektronisch und/ oder manuell gespeichert.

Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt der Vertrag als auch die übrigen Geschäftsbestimmungen wirksam.

Ergänzung vom 9.Oktober 2000: Softwarelieferungen unterliegen grundsätzlich den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers. Jeder einzelne Gegenstand einer Lieferung wird bei vorliegendem Mangel im oben beschriebenen Umfang nachgebessert. Der Kunde ist nur berechtigt, für dieses Teil Nachbesserung bzw. Minderung oder Wandlung zu verlangen, nicht für den gesamten Auftrag.

Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist Hamburg. Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Hamburg.